facebook ist wohl momentan dran und sperrt einige Accounts. Leider fallen dem nicht nur Fake-Accounts zum Opfer, sondern auch richtige. So schrieben einige unter einem Beitrag (mittlerweile nicht mehr erreichbar, Stand 16.11.2016) zu diesem Thema von mimikama im facebook, dass sie eigtl. xyz heißen würden. facebook ihnen diesen Namen aber verwehrt hätte. Andere schreiben, dass sie ihren Ausweis schon einmal hingeschickt hatten und urplötzlich wieder aufgefordert wurden ihren richtigen Namen einzugeben, inkl. Ausweiskopie.
Einen sehr interessanten Beitrag dazu fand ich hier. Die Verfasserin des Blogeintrages hat halt keinen “Allerweltsnamen”. Im Gegenteil! Schaut man ins Impressum, findet man ihren Nachnamen. Da ich nicht weiß, ob ihr das recht ist, wenn ich ihn hier veröffentliche, lass ich es lieber. Ich möchte nur anmerken, dass dies in der Tat ein Nachname ist, den wohl ziemlich viele ernsthaft als Fake nutzen.
Nachdem mimikama den ersten Beitrag auf facebook bekannt gab, kam danach noch ein zweiter Beitrag (auch nicht mehr erreichbar, Stand 16.11.2016). In dem lautet es sinngemäß, dass man an facebook eben nicht nur den Ausweis schicken bräuchte und es somit nicht zwangsläufig stimmen würde. Zudem wurden die anderen Möglichkeiten bekannt gegeben.
Dem kann ich leider nur widersprechen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ja. Wie es aussieht scheint facebook aber dennoch auf den Ausweis zu bestehen.
Ich selbst bin auch gesperrt worden und habe zwei Dokumente aus “Option 2” an facebook geschickt. Danach wollten sie aber den Ausweis.
Aber einmal von vorne:
Ich wurde gesperrt und sollte meinen richtigen Namen eingeben. Hierbei wurde ich nicht aufgefordert, irgendwelche Dokumente zu schicken. Mein alter Name wurde nicht mehr angenommen. In der Hilfe findet sich eine Seite, an die man sich wenden soll, wenn der richtige Name nicht genommen wird. Diese schickte mich wieder auf die Seite zum Einloggen. Nach dem Einloggen kam ich wieder auf die Seite, um meinen richtigen Namen anzugeben. Der ja nicht genommen wurde. Das war also so, als würde ich im Kreisverkehr fahren ohne jemals abzubiegen. Es bringt schlichtweg nichts.
Mir blieb somit keine andere Wahl, als einen falschen Namen einzugeben. Was ich auch tat. Danach besuchte ich die zuvor genannte Hilfeseite. Au ja. Ich kann Dokumente anfügen, die bestätigen, dass ich ich bin. Genommen wird all das hier. Ist nur blöd, wenn man gerade nicht Zuhause ist und somit die dort aufgeführten Dokumente der “Option 2” nicht zur Hand hat. Warum ich unbedingt aus dieser Option auswählte, dazu komme ich noch etwas später.
Ich wollte dies am Wochenende nachholen. Jedoch wurde ich nach vier Tagen abermals gesperrt und sollte diesmal auch Dokumente beilegen. Gut, wie hier geschrieben, so getan. Eines der beiden Dokumente enthielt auch meinen Geburtstag. Nur war durch die erste Aktion mein Name falsch. Da mir aber zwischenzeitlich von anderen bestätigt wurde, dass facebook den eh ändert und einen sperrt den Namen jemals wieder zu ändern, dachte ich an nix böses.
Am nächsten Tag erhielt ich eine Mail, dass mein Name keine besonderen Zeichen enthalten dürfe, der richtige Name sein müsse und man einen Ausweis von mir haben wolle. Folgendes würde akzeptiert werden. Ja, genau. Das, das ich eh schon wusste und woraus ich zwei Dokumente aus “Option 2” auswählte. Außerdem schrieb man mir, dass auf dem Dokument der Name, das Geburtsdatum UND ein Lichtbild sein müssten. Damit widersprach der facebook Mitarbeiter dem Geschriebenem aus dem Link, den er beifügte. Verwirrt fragte ich nach dem Problem, schrieb, dass man sich nun widersprechen würde und fügte per E-Mail abermals die Dokumente an.
Wiederum am nächsten Tag schrieb man mir abermals, dass man mir keinen Zugriff auf mein Konto gewähren könne. Ich hätte keinen Ausweis hochgeladen, anhand dessen man meine Identität feststellen könnte. Mein Name, Geburtsdatum oder das Lichtbild würden ja nicht mit den Angaben in facebook übereinstimmen. Mir dämmerte es, man wollte augenscheinlich den Perso.
Gut, dann fangen wir einmal an, warum ich eben nicht meinen Personalausweis hochladen wollte. Vor allem aber nicht hochladen darf.
Hier gibt es das PAuswG. Dort findet sich unter § 14 wer alles die Daten einfordern darf. Ich möchte wetten, dass facebook nicht dazu gehört. Im Gesetzentwurf Seite 40 findet sich für §14 sogar noch weiteres. Nämlich “Weitere Verfahren z. B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder den maschi-nenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.”
Ich bin nun kein Anwalt und habe Jura auch nie studiert oder angefangen zu studieren. Aber ich bin ein vorsichtiger Mensch, der eben nicht alles macht, das man ihm sagt. Vor allem recherchiere ich viel. Aber “scannen” und “sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden” sagen mir, dass ich das wohl zu unterlassen habe.
In §17 findet sich in Satz 2 noch folgendes:”Echtheits- oder Identitätskontrollen über öffentliche Kommunikationswege sind unzulässig.” Was sind also nun öffentliche Kommunikationswege? Wenn ich in den Köln Arcaden das WiFi nutze? Oder ist das Internet Zuhause schon ein öffentlicher Kommunikationsweg? Nun, da gibt der Gesetzentwurf wieder einmal mehr Aufschluss darüber:”Satz 2 regelt, dass über öffentliche Kommunikationsnetze, insbesondere das Internet, keine hoheitlichen Echtheits- und Identitätskontrollen insbesondere auch einschließlich des Auslesens biometrischer Merkmale mittels hoheitlicher Be-rechtigungszertifikate erfolgen dürfen.”
Ich gebe zu, dass ich das mit dem “hoheitlich” nicht verstehe. Aber “öffentliche Kommunikationsnetze, insbesondere das Internet,” verstehe ich. Aus diesem Grund denke ich, dass ich a) den Ausweis nicht einscannen und b) nicht über das Internet verbreiten/schicken darf.
Natürlich habe ich weiter im Netz gesucht und bin auf diverse Beträge dazu gestoßen.
A) Auf datenschutzbeauftragter-info.de
B) Auf ggr-law.com
C) Auf DAS
D) Auf jurablogs.com
Letzterer setzt sich etwas kritischer damit auseinander und meint, dass Kopien u. U. erlaubt seien. Aber nicht das einscannen. Was ich auch ein wenig schade finde ist, dass man bei mimikama dieses Thema außer acht lässt. Selbst auf Wiki findet sich dies.
Was macht man also? Ich habe facebook den Link zum PAuswG und dem Gesetzentwurf geschickt und angemerkt, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist den Ausweis einzuscannen und diesen übers Internet zu schicken.
Zwei Tage lang erhielt ich keine Antwort und keinen Zugriff auf mein Konto. Dann fand ich einen Link in den Mails, in dem ich den Status abfragen konnte. Man hatte unkommentiert den Fall einfach geschlossen!
“Gut”, dachte ich mir, “dann schickst du deine zwei Dokumente abermals hin.” Denn ich wurde immer noch aufgefordert meinen richtigen Namen inkl. Beweis an facebook zu senden, wenn ich mich einloggen wollte. Vielleicht ist es ja ein anderer Mitarbeiter, dem man all das erklären könnte. Leider meldete sich wieder der erste Mitarbeiter und der meinte, ich hätte immer noch nicht meinen Ausweis hochgeladen und bis dahin bleibe mein Konto gesperrt. Die Entscheidung sei endgültig.
Mit dieser Entscheidung habe ich facebook nun endgültig den Rücken gekehrt. Es gibt viele Menschen, die aus diversen Gründen ihren richtigen Namen nicht angeben können. Hier seien als erstes Stalkingopfer erwähnt. Es gibt sicherlich noch einen Haufen anderer wichtiger Gründe. Von Künstlern einmal abgesehen. Dazu gibt es noch die bereits erwähnten Leute, die ihren richtigen Namen angaben. Dieser aber leider so selten ist, dass facebook einem nicht glaubt.
Ich kann nur hoffen, dass die Datenschützer aus Hamburg Erfolg haben. Was die gerade machen, kann man hier und hier nachlesen.